Sie wohnen im Land Bremen und haben finanziell nicht die Möglichkeit, sich in Rechtsfragen von einem Anwalt beraten zu lassen? Sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, können Sie die öffentliche Rechtsberatung (ÖRB) in der Arbeitnehmerkammer in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie auf allen Rechtsgebieten, etwa dem
- Familienrecht
- Kaufvertragsrecht
- Mietrecht oder dem
- Verbraucherinsolvenzrecht.
Wir beraten Sie persönlich und treten auch nach außen als Ihr Rechtsbeistand auf. Vor Gericht dürfen wir Sie allerdings nicht vertreten.
Auch Kammer-Mitglieder informieren wir in diesen Rechtsgebieten. Für die Beratung nehmen wir 10 Euro Gebühr, die in der ÖRB unter bestimmten Voraussetzungen auch ermäßigt oder erlassen werden kann.
| Beratungszeiten Bremen-Stadt und Bremerhaven |
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| Persönliche Beratung (offene Beratung, ohne Terminvereinbarung) | |
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 09 bis 12 Uhr |
| Montag und Mittwoch |
14 bis 18 Uhr |
Terminvereinbarungen: Bremen: Tel. 0421 36301-41 Bremerhaven: 0471 92235-0 |
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Insolvenzberatungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung: Bremen-Stadt: Tel. 0421 36301-42 Bremerhaven: Tel. 0471 92235-0 |
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| Beratungszeiten Bremen-Nord | |
| Persönliche Beratung (offene Beratung, ohne Terminvereinbarung) | |
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 09 bis 12 Uhr |
| Montag und Donnerstag |
14 bis 18 Uhr |
Insolvenzberatungen erfolgen ausschließlich in Bremen-Stadt und Bremerhaven nach Vereinbarung (s.o.) |
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