- Wer bekommt Elterngeld?
- Wie hoch ist das Elterngeld?
- Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
- Wie können wir die Elternzeit und den Elterngeldbezug aufteilen?
- Wie wirkt sich das Elterngeld auf andere Zahlungen aus?
- Unterliegt das Elterngeld der Steuer- oder Sozialversicherungspflicht?
- Kann ich trotz des Elterngeldes Teilzeit arbeiten?
- Wo und wann muss ich das Elterngeld beantragen?
Wer bekommt Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Sie, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit einem Kind, für das Ihnen die Personensorge zusteht, in einem gemeinsamen Haushalt leben (in Ausnahmefällen auch ohne Personensorge),
- dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Für das Elterngeld gilt: Wer es beantragt, muss nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ob und in welcher Höhe es gezahlt wird, hängt von der Höhe des Einkommens ab.
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Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ersetzt grundsätzlich 67 Prozent Ihres entfallenden Nettoeinkommens und beträgt mindestens 300 Euro bzw. höchstens 1.800 Euro pro Monat. Ab einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro beträgt die Ersatzrate nur noch 65 Prozent des Einkommens. Sie erhalten das Elterngeld dann, wenn Sie wegen der Kinderbetreuung ganz aus dem Job aussteigen beziehungsweise Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden beschränken. Es gilt der Durchschnittsverdienst (ohne Einmalzahlungen) aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfristen. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss für die Zeit ab der Geburt (in der Regel acht Wochen) werden auf das Elterngeld angerechnet. Topverdiener, d.h. Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro und Elternpaare mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 500.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Wenn Sie Geringverdiener sind, erhalten Sie ein erhöhtes Elterngeld: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1.000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate stufenweise von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Je 20 Euro, die das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich die Ersatzrate um einen Prozentpunkt.
Beispiel: Bei einem Nettoverdienst von 600 Euro gibt es 87 Prozent statt 67 Prozent Einkommensersatz, also 522 Euro. Ab einem Nettoverdienst von 340 Euro erreicht das Elterngeld volle 100 Prozent. In dem Falle würden 340 Euro Elterngeld gezahlt.
Auch wenn Sie vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren (etwa bei Hausfrauen und -männern oder Studenten der Fall), bekomment Sie ein Mindestelterngeld von monatlich 300 Euro. Dieser Betrag wird in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes gezahlt.
Zudem erhalten Sie einen Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent des Elterngeldes oder mindestens 75 Euro, wenn in Ihrem Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren oder drei Kinder unter sechs Jahren leben. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld grundsätzlich um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
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Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Elterngeld gibt es für einen Elternteil maximal für 12 Monate. Weitere zwei Monate (die sog. Partnermonate) werden dann gezahlt, wenn auch Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin mit der Erwerbstätigkeit aussetzt oder diese auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert.
Wenn Sie alleinerziehend sind und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, können Sie das Elterngeld ebenfalls für 14 Monate beziehen, da Sie Mütter- und Vätermonate abdecken.
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss für die Zeit ab der Geburt (in der Regel acht Wochen) werden voll auf das Elterngeld und die Bezugsdauer angerechnet.
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Wie können wir die Elternzeit und den Elterngeldbezug aufteilen?
Sie können die Monate des Elterngeldbezugs weitgehend frei untereinander aufteilen. Das volle Elterngeld für 14 Monate wird aber nur dann gewährt, wenn auch Ihr Partner/Ihre Partnerin mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt.
Sie können das Elterngeld auch gleichzeitig beanspruchen, dann reduziert sich aber die Anzahl der Monate entsprechend, etwa auf sieben Monate für beide. Schließlich kann der Bezugszeitraum auch bei Halbierung der Monatsbeträge auf 24 beziehungsweise 28 Monate verdoppelt werden.
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Wie wirkt sich das Elterngeld auf andere Zahlungen aus?
Wenn Sie nach der Geburt eines Kindes Entgeltersatzleistungen beziehen (also Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente), müssen Sie sich diese Einnahmen auf das Elterngeld anrechnen lassen, soweit das Elterngeld 300 Euro übersteigt. Bei der Berechnung bestimmter einkommensabhängiger Sozialleistungen (wie Wohngeld und BAföG) wird das Elterngeld ebenfalls erst oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt.
Voll angerechnet wird das Elterngeld dagegen auf das Arbeitslosengeld II (Hartz-IV), die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag zum Kindergeld. Nur den sogenannten Aufstockern, also Niedrigverdienern, die zur Sicherung ihres Existenzminimums zusätzlich eine der genannten Leistungen beziehen, wird ein Elterngeldfreibetrag gewährt, der in der Höhe dem Einkommen vor der Geburt des Kindes entspricht, höchstens jedoch 300 Euro.
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Unterliegt das Elterngeld der Steuer- oder Sozialversicherungspflicht?
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es unterliegt lediglich der Progression. Das heißt: Das Elterngeld wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Damit ergibt sich ein höherer Steuersatz, der aber nur auf das sonstige Einkommen angerechnet wird.
Das Elterngeld ist in der gesetzlichenn Sozialversicherung beitragsfrei.
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Kann ich trotz des Elterngeldes Teilzeit arbeiten?
Während des Elterngeldbezuges ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden zulässig. In diesem Fall erhalten Sie 67 bzw. 65 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden aber höchstens 2.700 Euro netto berücksichtigt.
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Wo und wann muss ich das Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Es wird rückwirkend maximal für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist.
Im Land Bremen kann das Elterngeld bei folgenden Institutionen beantragt werden:
Bremen:
Amt für Soziale Dienste
Rembertiring 39
28203 Bremen
Tel. 0421/361-2874
Bremerhaven:
Amt für Jugend und Familie (Stadthaus)
Obere Bürger 39 a
27568 Bremerhaven
Tel.: 0471/590-2027
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