Seit 1975 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lande Bremen einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Damit soll ihnen unter Fortzahlung der Vergütung durch ihren Arbeitgeber die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen ermöglicht werden. Das Bremische Bildungsurlaubsgesetz (BremBUG) ist zum 01.04.2010 in einigen wesentlichen Punkten verändert worden, ab 1. Juli 2010 stehen die entsprechend neuen Bildungsangebote auch zur Verfügung. Wir nehmen dies zum Anlass, Umfang und Inhalt der Anspruches auf Bildungsurlaub im folgenden zusammenzufassen:
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Auf wie viel Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
- Kann ich den Anspruch auf Bildungsurlaub übertragen?
- Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
- Wie beantrage ich den Bildungsurlaub?
- Gibt es auch kurze Bildungsurlaube?
- Bekomme ich während des Bildungsurlaubs mein Gehalt weiter?
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch auf Bildungsurlaub haben Sie, wenn ihr Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt im Lande Bremen hat. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Sinne dieses Gesetzes sind auch die Auszubildenden, die in Heimarbeit Beschäftigten und ihnen Gleichgestellte, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten.
Voraussetzung für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist weiterhin, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber mindestens sechs Monate bestanden haben muss.
Auf wie viel Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Innerhalb eines Zeitraumes (Bezugszeitraum) von zwei Kalenderjahren haben Sie Anspruch auf Gewährung eines Bildungsurlaubes von insgesamt 10 Arbeitstagen.
Wenn Sie mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeiten, erhöht oder verringert sich der Bildungsurlaubsanspruch entsprechend.
Wechseln Sie innerhalb des Bezugszeitraumes den Arbeitgeber, reduziert sich der Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber um den bereits erhaltenen Bildungsurlaub.
Erkranken Sie während des Bildungsurlaubes, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Bildungsurlaub nicht angerechnet.
Nach Ablauf der Bezugszeitraumes entsteht der Anspruch auf Bildungsurlaub in dem beschriebenen Umfang erneut. Sofern die Wartezeit bereits zuvor bei dem Arbeitgeber erfüllt worden ist, braucht sie für die weiteren Bezugszeiträume nicht erneut erfüllt zu werden. Gleich zu Beginn des neuen Bezugszeitraumes kann also Bildungsurlaub beantragt werden.
Kann ich den Anspruch auf Bildungsurlaub übertragen?
Nach der Änderung des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes ist es nicht mehr möglich, den nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaub auf den nächsten Bezugszeitraum zu übertragen. Somit verfällt der Anspruch auf diese Tage (Siehe FAQ "Auf wie viel Bildungsurlaub habe ich Anspruch").
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Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Der Zeitpunkt des Bildungsurlaubes richtet sich nach Ihren Wünschen. Einschränkungen gelten für Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professorinnen und Professoren und andere an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende. Diese können Bildungsurlaub nur in der unterrichtsfreien und veranstaltungsfreien Zeit nehmen.
Der Arbeitgeber ist nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen berechtigt, den gewünschten Zeitpunkt des Bildungsurlaubes abzulehnen. Hierzu zählen zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub?
Die Inanspruchnahme und der Zeitraum des Bildungsurlaubes sind dem Arbeitgeber in der Regel vier Wochen vor Beginn mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers sind ihm die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und auch die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen. Diese Nachweise sind Ihnen vom Träger der Bildungsveranstaltung kostenlos auszustellen.
Der Arbeitgeber seinerseits hat Ihnen dann so frühzeitig wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche, mitzuteilen, ob der Bildungsurlaub gewährt wird.
Gibt es auch kurze Bildungsurlaube?
Bildungsurlaub wird nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen von mindestens einem Tag gewährt.
Für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen als Bildungsurlaub ist der Veranstalter verantwortlich. Er hat in der Regel bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft die Anerkennung zu beantragen.
Bekomme ich während des Bildungsurlaubs mein Gehalt weiter?
Der Arbeitgeber hat Ihnen den Bildungsurlaub ohne Minderung des Arbeitsentgeltes zu gewähren. Das fortzuzahlende Arbeitsentgelt berechnet sich nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Erhalten Sie einen Zuschuss oder eine Beihilfe als Ersatz für die Einkommensverluste während des Bildungsurlaubes, müssen Sie diesen Betrag an den Arbeitgeber abführen.
Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer dürfen nicht wegen Inanspruchnahme des Bildungsurlaubes benachteiligt werden.

