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Das kostenlose Beratungsangebot der Arbeitnehmerkammer zu Berufskrankheiten soll Betroffenen bei der Bemühung um Anerkennung ihrer Erkrankungen als Berufskrankheit und um medizinische Leistungen zur Rehabilitation sowie den Anspruch auf eine Verletztenrente helfen.

Die Ratsuchenden erhalten insbesondere Unterstützung hinsichtlich der Identifizierung, Vorbeugung und Feststellung einer beruflichen Verursachung von Asbestose und anderer anerkannter Berufskrankheiten.
 
Beratungszeiten
Jeweils mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Arbeitnehmerkammer in Bremen-Nord:
Lindenstraße 8
28755 Bremen

Tel: 0421/66950-0
Fax: 0421/66950-41

Die Geschäftsstelle ist barrierefrei.