Das kostenlose Beratungsangebot der Arbeitnehmerkammer zu Berufskrankheiten soll Betroffenen bei der Bemühung um Anerkennung ihrer Erkrankungen als Berufskrankheit und um medizinische Leistungen zur Rehabilitation sowie den Anspruch auf eine Verletztenrente helfen.
| Beratungszeiten | |
| Jeweils mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Arbeitnehmerkammer in Bremen-Nord: Lindenstraße 8 28755 Bremen Tel: 0421/66950-0 Fax: 0421/66950-41 Die Geschäftsstelle ist barrierefrei. |
Weitere Informationen:
Stichwort: Berufskrankheiten
15.8.11
Asbestose-Erkrankte kämpfen um ihre Rechte
16.5.11

