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92.000 Beratungen

17. Januar 2012
von Joachim Duhnenkamp (Leitung Rechtspolitik und Rechtsberatung)


Trotz Entspannung am Arbeitsmarkt und verbesserter Konjunkturlage bleibt die Nachfrage nach Rechtsberatung durch die Arbeitnehmerkammer im dritten Jahr infolge auf Rekordniveau. Mit über 92.000 Beratungen in den drei Geschäftsstellen der Kammer im Jahr 2011 ist die Beratungszahl gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht gestiegen.




Dabei spiegelt sich die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft auch in den Beratungszahlen der Kammer. Mit knapp 37.000 Beratungen in den Bereichen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts lag die Beratungsnachfrage im Jahr 2011 auf dem hohen Niveau des Vorjahres.
Auch wenn die Zahl der Beratungen zu betrieblich veranlassten Entlassungen im Rahmen der konjunkturellen Entspannung mit knapp 4.900 Fällen nochmals gesunken ist, bildeten diese Rechtsfragen nach wie vor einen Schwerpunkt des Beratungsgeschehens. Nochmals angestiegen sind dagegen die Fälle, in denen es um nicht oder nicht ordnungsgemäß gezahltes Arbeitsentgelt ging. Vergütungsstreitigkeiten bildeten erneut den größten Nachfragebereich. Beratungen, die die für die Beschäftigten existenziellen Fragen des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses sowie der angemessenen und korrekten Entlohnung betrafen, betrugen somit 2011 ein Drittel der Gesamtnachfrage im Arbeitsrecht.
Die um mehr als zehn Prozent gestiegenen Fälle, in denen Arbeitnehmer Rechtsfragen zur eigenen Kündigung und zum Arbeitsplatzwechsel hatten, machten jedoch auch deutlich, dass ein Teil der Beschäftigten in der Lage ist, die konjunkturelle Entspannung und den Fachkräftemangel zur beruflichen Verbesserung und zur Karriereentwicklung zu nutzen.

Durch die verbesserte wirtschaftliche Lage sind die Rechtsanfragen im Zusammenhang mit Firmeninsolvenzen nochmals um knapp elf Prozent zurückgegangen. Eine deutliche Zunahme um etwa 15 Prozent war dagegen bei Rechtsfragen zu Arbeitszeugnissen zu verzeichnen.
Mit insgesamt 28.000 gefertigten Steuererklärungen, dass sind rund 1.000 mehr als im Vorjahr, konnte die Unterstützung der Kammerzugehörigen in Steuerangelegenheiten 2011 nochmals verbessert werden. Rechnet man die telefonische und persönliche Steuerberatung hinzu (ohne Erstellen der Steuererklärung), liegt die Gesamtzahl bei über 39.000 Beratungen.

Besondere Schwerpunkte waren Fragen zur steuerlichen Behandlung von Auswärtstätigkeiten, insbesondere zur Berücksichtigung von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen von Beschäftigten von Leiharbeitsunternehmen, sowie Fragen zur Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen. Fragen zur steuerlichen
Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten, zum Kindergeld und Kinderfreibeträgen bildeten weitere Schwerpunkte.

Auch in der öffentlichen Rechtsberatung, die die Arbeitnehmerkammer im Auftrag des Landes Bremen für Bremer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen durchführt, war mit knapp 13.500 Beratungen 2011 erneut ein Zuwachs von mehr als drei Prozent zu verzeichnen.

Die Kosten für die öffentliche Rechtsberatung erstattet uns übrigens das Land Bremen. Hierzu gehört auch die auf den Erstattungsbetrag anfallende Umsatzsteuer, die wir entgegen anders lautenden Berichten korrekt abgeführt haben. Wenn es Sie interessiert, wie wir die Beiträge verwenden, werfen Sie
einen Blick in "Unsere Leistungen im Überblick", eine Art Rechenschaftsbericht. Sie erhalten den aktuellen Bericht ab Mitte Februar kostenlos in unseren Geschäftsstellen.