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Steuerberatung - Schneller und einfacher als gedacht

15. Januar 2011
von Jens Rockemer (Rechtsberater in Bremerhaven - auf dem Bild rechts)


Monika Mechtenbauer*, Angestellte und somit Mitglied der Arbeitnehmerkammer Bremen, meldete sich kürzlich etwas verunsichert in der telefonischen Steuerrechtsberatung. Sie erzählte von ihren Schwierigkeiten, die Steuererklärung zu erstellen: ›Ich bin mir einfach unsicher, was ich nun alles absetzen kann und was nicht‹, gestand sie im Gespräch. Damit ist Monika Mechtenbauer bei Weitem nicht allein.

Viele Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind - wie die meisten anderen Steuerzahler auch - mit dem Erstellen der Steuererklärung überfordert. Allein 2010 haben 27.000 Beschäftigte in Bremen und Bremerhaven ihre Steuerklärung von Rechtsberatern und -beraterinnen der Kammer machen lassen. Als ich Frau Mechtenbauer von diesem Angebot erzählte, reagierte sie erleichtert. ›Und wie funktioniert das? Welche Unterlagen brauche ich?‹, fragte sie. Ich schlug Frau Mechtenbauer verschiedene Beratungsalternativen vor und klärte sie über die Bearbeitungsgebühr von zehn Euro auf.

Eine telefonische Beratung hielt ich nicht für sinnvoll, sondern vereinbarte mit der Ratsuchenden einen persönlichen Termin in unserer Bremerhavener Geschäftsstelle. Wegen der Vielzahl der mitzubringenden Unterlagen verwies ich sie auf eine Liste, die auf unserer Internet-Seite heruntergeladen werden kann (Merkblatt Steuerberatung). So konnte sie in Ruhe alle benötigten Papiere zusammenstellen und zum Termin mitbringen.

Einige Zeit später saß mir Frau Mechtenbauer in meinem Büro gegenüber. Auf dem Tisch lagen ihre mitgebrachten Unterlagen: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Unterlagen zur Riester-Rente, Handwerkerrechnungen und noch einige andere Unterlagen. Ich verschaffte mir einen Überblick. Nachdem ich mit der zuständigen Krankenkasse kurz telefoniert hatte, holte Frau Mechtenbauer noch die Zinsbescheinigung der Sparkasse aus ihrer Tasche - gut, denn auch die ist wichtig für die Steuererklärung. Nach Durchsicht und Bearbeitung der Unterlagen erklärte ich Frau Mechtenbauer aber, dass bei ihrem hohen Einkommen eine Anrechnung auf die gezahlten Steuern nicht erfolgen könne, da ihr Grenzsteuersatz über 25 Prozent liege.

Daraufhin habe ich die Steuererklärung 2010 auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und den von mir eingeholten Informationen erstellt. Die Berechnung wurde ausgedruckt, die Einkommenssteuererklärung elektronisch via Internet an das Finanzamt übermittelt. Damit bleibt für Frau Mechtenbauer - wie für die anderen Ratsuchenden auch - nur noch wenig zu tun: Nur das ausgedruckte Formular muss sie noch unterschrieben beim zuständigen Finanzamt abgeben. ›Das ging schneller und war am Ende einfacher, als ich anfangs befürchtet hatte‹, sagte sie erleichtert und zahlte die üblichen zehn Euro Bearbeitungsgebühr, die die Arbeitnehmerkammer für diese Dienstleistung erhebt. ›Das ist mir die Beratung in jedem Fall wert!‹

Eine Abschlussfrage hatte Frau Mechtenbauer dennoch: ›Und wenn es nun eine Abweichung der Berechnung Ihrerseits gegenüber der Berechnung des Finanzamts gibt - was passiert dann?‹ Ich erklärte ihr, dass sie innerhalb von vier Wochen gegebenenfalls Einspruch gegen den Bescheid erheben kann - natürlich auch mit Hilfe der Arbeitnehmerkammer, wenn dies gewünscht ist. Frau Mechtenbauer bedankte sich für die Beratung und die Erstellung ihrer Einkommenssteuererklärung und verabschiedete sich: ›Dann bis zum nächsten Jahr!‹

*Name von der Redaktion geändert